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   VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103   

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https://dejure.org/2017,63161
VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103 (https://dejure.org/2017,63161)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10.10.2017 - W 2 K 17.31103 (https://dejure.org/2017,63161)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - W 2 K 17.31103 (https://dejure.org/2017,63161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 2 Nr. 5, § 28 Abs. 1a
    Erfolgreiche Verbesserungsklage eines syrischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Erfolgreiche Verbesserungsklage eines syrischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).
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